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Professionelle Immobilienmakler in Spanien Erstmals eine eigene Immobilie zu kaufen ist wohl die wichtigste oder größte finanzielle Entscheidung in Ihrem bisherigen Leben – sie wird es über viele Jahre beeinflussen und prägen. Natürlich werden Sie sich Zeit nehmen, zu überlegen und sich beraten zu lassen. Ihr Berater sollte Ihnen alle Aspekte Ihrer Entscheidung klar und verständlich erklären, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Grundbesitz im Ausland zu kaufen macht die Sache nicht einfacher, im Gegenteil, hier sind noch vielmehr offene Punkte zu klären. Zunächst und ganz entscheidend ist die Frage, wo bekomme ich seriöse, vollständige und aktuelle Informationen? Wie unterscheide ich seriöse Berater von Trittbrettfahrern? Wie in Deutschland (RDM/VDM) gibt es auch in Spanien Makler-Berufsverbände, z.B. API oder AEPI. Die Mitgliedschaft “Ihres” Maklers in einem dieser Verbände ist an die Erfüllung hoher Standards bezüglich Qualifikation und Arbeitsweise gebunden, nicht anders, als Sie es von zu Hause kennen. Beratung beim Immobilienkauf durch einen hiesigen Anwalt ist oft sinnvoll, doch kann auch ein qualifizierter Makler (API, AEPI u.ä.) alle nötige Beratung leisten. Vor jeder Kaufentscheidung sollte geprüft sein, dass für Ihre Wunsch-Immobilie im Grundbuch der Name dessen eingetragen ist, der Ihnen gegenüber als Verkäufer auftritt und dass sie belastungsfrei ist. Ihr seriöser Makler wird Sie auch schriftlich über die zu erwartenden laufenden Kosten Ihrer Immobilie und über die Kauf-Nebenkosten informieren (Kaufsteuer, Notar, Grundbuch). Meist fällt auch die Gemeindesteuer “Plusvalia” an, die auf dem Katasterwert basiert und manchmal einen erheblichen Betrag ausmachen kann. Hierfür muss der Verkäufer aufkommen, auch wenn manchmal versucht wird, sie dem Käufer zuzuordnen. Wenn Sie alles in Ordnung finden, sollte Ihr Makler einen privaten Kaufvertrag aufsetzen und mit einer kompletten Inventarliste ergänzen. Auch wenn die Immobilie unmöbliert verkauft wird, gibt’s immer Gegenstände, die dem Objekt folgen, z.B. Boiler, Gasflaschen, fest eingebaute Küchen-/Badeinrichtung und die Einbauschränke. Wenn die Immobilie mit einer Hypothek belastet ist, sollte das schon im Privatvertrag genannt sein und der Makler sollte mit Bank und Notar die Tilgung und Streichung dieser Hypothek anbahnen, bevor Sie den öffentlichen Kaufvertrag beim Notar unterzeichnen. Der Makler sollte auch prüfen, dass alle an das Objekt gebundenen Forderungen (Steuern, Ver-/Entsorgung) bis zum heutigen Tag bezahlt sind und Ihnen Kopien der Quittungen aushändigen. Nach erfolgtem Kauf wird Ihr seriöser Makler die komplette Folge-Bürokratie für Sie abzuwickeln (Notar- und Grundbucheintrag, Kaufsteuer, Ver-/Entsorgung und Müllabfuhr ummelden, Sie bei Eigentum in Wohnanlagen bei der Comunidad anzumelden u.ä.) und Sie über sinnvolle Versicherungen und die Zeitpunkte für die Abgabe der Steuererklärungen beraten. Kurzum: Ihr seriöser und kompetenter, in einem Berufsverband registrierter Immobilienmakler wird Ihnen in jeder Weise notwendige Beratung und Hilfestellung geben können. _______________
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